Nach § 81 I VwGO ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben Ist auch eine Klageerhebung per E-Mail möglich? Schriftlichkeit im Sinne des § 81 I VwGO setzt grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift voraus, um sicherzustellen, dass die Klageschrift auch tatsächlich von […]
Verwaltungsprozessrecht
Die allgemeine Feststellungsklage: Informationen und Übersicht
§ 43 I VwGO = Feststellungsklage Das Feststellungsurteil führt weder zu einer Rechtsänderung noch zu einem (auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen gerichteten) vollstreckbaren Titel Der Kläger erstrebt die gerichtliche Feststellung, weil die Rechtslage unklar ist und eine Klarstellung eine verhaltenssteuernde Wirkung hat. Es sind zwei Konstellationen denkbar: Bestehen oder […]